Ihr Anwalt für Strafrecht in Werdohl

Als Anwaltskanzlei mit Sitz in Werdohl sind wir auch im Bereich des Strafrechts tätig.

Das Strafrecht beinhaltet die Normen und Regeln zum rechtskonformen Zusammenleben aller Menschen und schützt so genannte Rechtsgüter. Die wichtigsten Rechtsgüter sind Leben, Freiheit, Gesundheit, Ehre, Eigentum, Vermögen und die öffentliche Sicherheit.

So kann beispielsweise Verleumdung, Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung oder auch nur unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zur Strafanzeige führen, ebenso wie etwa Urkundenfälschung, Erpressung, Entführung, Geiselnahme oder ein Tötungsdelikt. Strafverfolgungsbehörden erhalten durch ihre ureigene Tätigkeit oder durch Strafanzeige Kenntnis über eine Straftat und sind zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet. Ein Ermittlungsverfahren kann eingestellt werden, wenn der Anfangsverdacht unbestätigt bleibt oder die Beweislage unzureichend ist. Kommt eine Verfahrenseinstellung nicht in Betracht, so kann ein Beschuldigter unter bestimmten Voraussetzungen einen Strafbefehl akzeptieren. Ein gerichtlicher Strafbefehl ist eine relativ verschwiegene Variante der Urteilsfindung und kann mit einer Geldstrafe verbunden sein. Bei schweren Tatvorwürfen führt ein Staatsanwalt die Ermittlung und erhebt Anklage.

Die Gerichtsverhandlung findet meist öffentlich statt. Das Strafrecht sieht je nach Vergehen teils schwerwiegende Sanktionen bis hin zur Freiheitsstrafe vor. Eine gute Strafverteidigung erfordert neben fundierter Sachkenntnis auch Durchsetzungsvermögen und diplomatisches Geschick.

Eines der wichtigsten Rechte des Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren ist das Recht, zu schweigen und einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Von diesem Recht sollte man immer Gebrauch machen, bevor man sich zu irgendwelchen Vorwürfen äußert.

Die Rechtsanwaltskanzlei Drost & Perk ist der erfahrene Partner an Ihrer Seite.

Wir beraten Sie gerne ausführlich!